Marktordnung Schmitt Veranstaltungen

§ 1 - Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter/-innen. Über die Zulassung einzelner Anbieter/-innen, Besucher/-innen und des Warenangebotes entscheidet die Marktleitung.
§ 2 - Es gelten die Anfahrts- und Standaufbauzeiten in den jeweils aktuellen Terminveröffentlichungen – bzw. die gesetzlichen Vorschriften (Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen, Gewerbeordnung und vergleichbare).
Für die Einhaltung der Öffnungszeiten und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist/sind die Standbetreiber/-innen selbst verantwortlich. Eine Haftung der Veranstalterfirma wir ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 - Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
§ 4 - Die Standgebühr wird während der Veranstaltung in bar gegen Quittung kassiert.
Neben den Standgebühren kann eine  Reinigungskaution von 5,- €  / Stand erhoben werden. Die Rückzahlung dieser  Reinigungskaution erfolgt, wenn der Standplatz gereinigt verlassen wird und nur  am Veranstaltungstag.
Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.
§ 5 -  Jede/-r Standbetreiber/-in muss, entsprechend der Gewerbeordnung, seinen Namen, Vornamen und seine Anschrift am Stand anbringen.
§ 6 - Die Standtiefe darf 5,00 Meter inklusive einem eventuell vorhandenen Fahrzeug, nicht überschreiten. Größere Standtiefen müssen von der Marktleitung genehmigt werden und werden gesondert berechnet.
§ 7 – Gänge, Durchfahrten, Türen an Gebäuden, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Versorgungseinrichtungen sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und ähnlichem unbedingt freizuhalten.
§ 8 - Ein Auto (Pkw) oder ein Anhänger kann ab 3 Meter Standgröße, ein Lieferwagen (Sprinter) ab 4 Meter Standgröße und ein LKW (ab 3to zGG) ab 6 Meter Standgröße am Stand bleiben.
§ 9 – Jede/-r Besucher/-in und Aussteller/-in nimmt auf  eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Er/Sie stellt die Firma Helene Schmitt - Veranstaltungen, deren eingesetztes Personal und die Platzeigentümer von jeglicher Haftung frei. Dieser  Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an den Veranstaltungen (auch als Besucher/-IN) als  verbindlich anerkannt. Eine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden wird von der Veranstalterfirma und den von ihr beschäftigten Personen im vor hinein abgelehnt und ausgeschlossen.
§ 10 - Kinder unter 14 Jahren, die reines Kinderspielzeug verkaufen (kein Auto am Stand), können in Begleitung Ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten einen kostenlosen Standplatz bei der Marktleitung beantragen, sofern die Eltern/Erziehungsberechtigten mit einem der jeweilig angekündigten Mindestgröße entsprechenden Stand an dem Markt teilnehmen. Über die Zulassung des Standes entscheidet die Marktleitung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 11 - Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.
§ 12 - Für die Einhaltung der entsprechenden Gesetzte und Bestimmungen ist der/die Standbetreiber/-in selbst verantwortlich. Über die für ihn/sie und eventuell von ihm beschäftigten Personen geltenden Gesetzte und Bestimmung hat sich der/die Marktteilnehmer/-in selbst zu informieren. Es kann aus der Erlaubnis zur Teilnahme an der Veranstaltung keine Haftung der Firma Schmitt für Verfehlungen oder Gesetzesverstöße einzelner Marktteilnehmer/-innen abgeleitet werden.
§ 13 - Glücksspiele jeglicher Art, sowie religiöse oder politische Werbung sind auf dem Marktgelände untersagt.
§ 14 - Das Anbieten folgender Artikel ist strengstens untersagt: - Tiere - nationalsozialistische Artikel - gebrauchsfähige Waffen gemäß Waffengesetz– Kriegsspielzeug - pornographische Artikel – Hehlerwaren - Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. und nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger
§ 15 - Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und jeglicher Müll ist mitzunehmen.
§ 16 - Es ist verboten, ohne Zustimmung der Marktleitung, Reklame für andere Veranstaltungen, politische Parteien usw. zu machen. Eine Genehmigung ist vor Beginn der Werbung bei der Marktleitung einzuholen.
§ 17 - Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Zweirädern ist verboten.
Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Firma Helene Schmitt Veranstaltungen einen Maulkorb zu tragen. Den Anweisungen der Mitarbeiter/-innen der Firma Helene Schmitt Veranstaltungen und des/der Grundstückeigentümers/-in ist Folge zu leisten.
§ 18 - Wir behalten uns vor, Märkte auf Grund extremer Witterungsbedingungen (Sturm, extrem tiefe Temperaturen usw.), auch kurzfristig, abzusagen. Ein Anspruch auf die Erstattung jedweder Kosten besteht nicht. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls hier auf unserer Internetseite www.fmarkt.de, unserer Facebookseite www.facebook.com/schmittveranstaltungen oder unter Tel.: 02634 6651300
§ 19 – Kommt es aufgrund von Verstößen gegen die Marktordnung oder gesetzlicher Bestimmungen zum Ausschluss von Austeller/-innen und Besucher/-innen von einer Veranstaltung, wird/werden bereits gezahltes Standgeld/er und der betreffenden Person entstanden Auslagen nicht erstattet. Eventuelle durch den Ausschluss der Firma Schmitt Veranstaltungen entstandene Kosten werden vollumfänglich der betreffenden Person in Rechnung gestellt.
§ 20 - Auf unseren Veranstaltungen werden gelegentlich Foto- und Filmaufnahmen für Dokumentations- und Werbezwecke gemacht. Mit dem Besuch unserer Veranstaltungen erklären sich die Händler/-innen und Besucher/-innen damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie zu erkennen sind, ohne Vergütungsanspruch für Dokumentations- und Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
§ 21 - Mit der Teilnahme an der Veranstaltung  (auch als Besucher/-in)  wird die Marktordnung als bindend anerkannt.
© Schmitt Veranstaltungen, Stand 01/2024

Marktordnung zum Download
Hier können Sie unsere Marktordnung als PDF- Datei downloaden.
Marktordnung 01-24.pdf (85.5KB)
Marktordnung zum Download
Hier können Sie unsere Marktordnung als PDF- Datei downloaden.
Marktordnung 01-24.pdf (85.5KB)